Fischereilicher Hegeplan Genehmigung

    Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen

    Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.

    Beschreibung

    Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und –flora aufstellen.

    Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.

    Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

    Online-Dienst

    Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans

    ID: L100012_263950275

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    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die obere Fischereibehörde beim

    Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

    Abteilung 3 Fischerei und Forst

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Telefon: 04347/704-0

    Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ausübung der Fischereirechte
    • offenes Gewässer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:

    • Fischereiaufwand,
    • Fänge,
    • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.

    Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

    Fristen

    • Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
    • zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Papke, Andrea)

    Stichwörter

    hegen, Fischerei, Hegemaßnahme, Fang, Fischereiaufwand, Hegejahr, Hegepflicht, Hege, Hegeplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)