• Albsfelde (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Fischereilicher Hegeplan Genehmigung

Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen

Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.

Beschreibung

Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und –flora aufstellen.

Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.

Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

Online-Dienst

Fischereilicher Hegeplan online genehmigen

ID: L100012_263950275

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 30.09.2021

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die obere Fischereibehörde beim

Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

Abteilung 3 Fischerei und Forst

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon: 04347/704-0

Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

Formulare

Voraussetzungen

  • Ausübung der Fischereirechte
  • offenes Gewässer

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:

  • Fischereiaufwand,
  • Fänge,
  • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.

Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

Fristen

  • Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
  • zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 31.08.2020

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Hegemaßnahme, Hegepflicht, Fang, Hegejahr, hegen, Hegeplan, Hege, Fischerei, Fischereiaufwand

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020