Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

    Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, können Sie eine Karteikartenabschrift Ihrer Fahrererlaubnisklassen beantragen.

    Beschreibung

    Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

    Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

    Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

    Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

    • Nachname
    • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
    • Geburtsname 
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift
    • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

    Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

    Online-Dienst

    Karteikartenabschriften für Führerscheine beantragen

    ID: L100012_286944640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Technisch geändert am 18.07.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Sandesneben-Nusse (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)