Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

    Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.

    Online-Dienste

    Änderungsmitteilung/Nachweise einreichen

    ID: L100012_286944637

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie einfach online Änderungen zu Ihren Leistungen mitteilen oder Nachweise zu Ihren Anträgen nachreichen. Achtung: Dies gilt für die Anträge: Ermäßigung der Betreuungsgebühr, Erstattung der Gebühren bei eingeschränkter Betreuung, Erstattung des Essensgeld oder die Ratenzahlungsvereinbarung im Bereich der Kita-Gebühren. Bitte halten Sie das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag bereit.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen

    ID: L100012_286944633

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie einfach online die Ermäßigung oder Übernahme der Entgelte und Beiträge für die Kindertagesbetreuung beantragen. Sie können eine Ermäßigung für Geschwister oder die Ermäßigung oder Übernahme der Kosten nach der Sozialstaffel beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der aktuell geltenden Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Erstattung von Betreuungsentgelten wegen eingeschränkter Betreuung

    ID: L100012_286944634

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie einfach online die Erstattung des Betreuungsentgelt wegen eingeschränkter Betreuung beantragen. Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Einrichtung aufgrund von Personalmangel die Betreuung nicht gewährleisten kann. Bei Urlaub und Krankheit des Kindes findet sie keine Anwendung.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Erstattung von Essensgeld / Beköstigungsentgelten in der Kindertagesbetreuung

    ID: L100012_286944635

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie einfach online die Erstattung des Essensgeldes beantragen. Der Antrag kann gestellt werden, wenn das betroffene Kind an mehr als 20 aufeinanderfolgenden Betreuungstagen oder während eine ganzen Kalendermonats nicht an der Beköstigung in der Kindertageseinrichtung teilgenommen hat.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ratenzahlung für Gebühren und Entgelte für eine Kindertagesbetreuung vereinbaren

    ID: L100012_286944636

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie einfach online eine Ratenzahlungsvereinbarung zu den offenen Forderungen von Ihren Betreuungsentgelten für Kindertageseinrichtungen vereinbaren. Achtung: Zur Verifizierung benötigen Sie die Ihre eID (elektronischen Personalausweis. Weitere Informationen zur eID finden Sie im Internet unter: https://www.personalausweisportal.de/

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen

    Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- Beitragsberechnung

    Tel.: 0431 901-3327 (Infotelefon)

    kita-gebuehrenberechnung@kiel.de

    Zuständigkeit

    Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. 

    Tel.: 0431 901-3327 (Info-Telefon)

    kita-gebuehrenberechnung@kiel.de

    Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Sozialstaffelausgleich

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Gayk-Straße 31

    24103 Kiel

    Neues Rathaus Gebäudeteil B

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof, Zufahrt über Kaistraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Fabrikstraße
      Anzahl: 4  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Fabrikstraße
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Bootshafen
    • Haltestelle: Haltestelle Ziegelteich
    • Haltestelle: Haltestelle Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontaktperson

    • Info-Telefon Sachbereich Gebührenberechnung für Kindertagesbetreuung und Sozialstaffelausgleich

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3327

      E-Mail: KiTa-Gebuehrenberechnung@kiel.de

    Formulare

    Erstattung des Essensgeld beantragen
    Änderungen mitteilen oder Nachweise einreichen (zu einem Antrag zur Übernahme oder Erstattung von Kosten/Entgelten zur Kindertagesbetreuung)
    Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beantragen
    Erstattung der Betreuungsentgelte für eingeschränkte Betreuung beantragen

    Stichwörter

    Ermäßigung für Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Für Kieler Bürger*innen stehen Online-Dienste für die Beantragung der Leistungen zur Ermäßigung oder Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Bitte halten Sie die Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen, etc. als Datei (Bsp.: Foto, PDF, usw.) bereit. 

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung. Sie benötigen für die digitale Beantragung der Leistungen eine eID (Online-Ausweisfunktion). Weitere Infos dazu finden Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Fristen

    Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.

    Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen

    Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English