Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.
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Änderungsmitteilung/Nachweise einreichen
Beschreibung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
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Antrag auf Erstattung von Betreuungsentgelten wegen eingeschränkter Betreuung
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Antrag auf Erstattung von Essensgeld / Beköstigungsentgelten in der Kindertagesbetreuung
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Ratenzahlung für Gebühren und Entgelte für eine Kindertagesbetreuung vereinbaren
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen
Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- Beitragsberechnung
Tel.: 0431 901-3327 (Infotelefon)
kita-gebuehrenberechnung@kiel.de
Zuständigkeit
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung.
Tel.: 0431 901-3327 (Info-Telefon)
kita-gebuehrenberechnung@kiel.de
Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Sozialstaffelausgleich
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof, Zufahrt über Kaistraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Fabrikstraße
Anzahl: 4 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Fabrikstraße
Anzahl: 8 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bootshafen
- Haltestelle: Haltestelle Ziegelteich
- Haltestelle: Haltestelle Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontaktperson
Info-Telefon Sachbereich Gebührenberechnung für Kindertagesbetreuung und Sozialstaffelausgleich
Telefon Festnetz: +49 431 901-3327
E-Mail: KiTa-Gebuehrenberechnung@kiel.de
Formulare
Erstattung des Essensgeld beantragen
Änderungen mitteilen oder Nachweise einreichen (zu einem Antrag zur Übernahme oder Erstattung von Kosten/Entgelten zur Kindertagesbetreuung)
Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beantragen
Erstattung der Betreuungsentgelte für eingeschränkte Betreuung beantragen
Stichwörter
Ermäßigung für Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Für Kieler Bürger*innen stehen Online-Dienste für die Beantragung der Leistungen zur Ermäßigung oder Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Bitte halten Sie die Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen, etc. als Datei (Bsp.: Foto, PDF, usw.) bereit.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung. Sie benötigen für die digitale Beantragung der Leistungen eine eID (Online-Ausweisfunktion). Weitere Infos dazu finden Sie hier.
- Online: Erstattung der Betreuungsentgelte für eingeschränkte Betreuung beantragenHier können Sie eine Erstattung der Betreuungsentgelte für die Kinderbetreuungseinrichtung beantragen. Eine eingeschränkte Betreuung liegt vor, wenn die Einrichtung aufgrund von Personalmangel die Betreuung nicht gewährleisten kann. Bei Urlaub und Krankheit des Kindes findet sie keine Anwendung.
- Online: Ratenzahlungsvereinbarung für Gebühren/Entgelte für eine Kindertagesbetreuung vereinbarenMit diesem Formular können Sie einfach online eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen. Wichtig! Sie benötigen Ihre eID (elektronischen Personalausweis). Die Ratenzahlungsvereinbarung kann NICHT für Monatsbeiträge vereinbart werden.
- Online: Änderungen mitteilen oder Nachweise einreichen (zu einem Antrag zur Übernahme oder Erstattung von Kosten/Entgelten zur Kindertagesbetreuung)Hier können Sie Änderungen (z.B. Adress- oder Kontaktatenänderungen) zu Ihren Leistungen mitteilen oder Nachweise (Z.B. Gehaltsabrechnung) zu Ihren gestellten Anträgen nachreichen. Bitte halten Sie das Aktenzeichen Ihres aktuellen Antrages/Bescheides bereit.
- Online: Erstattung des Essensgeld beantragenHier können Sie die Erstattung der Beköstigungsgebühren beantragen. Fehlte das betroffene Kind an mehr als 20 aufeinanderfolgenden Betreuungstagen oder während eines ganzen Kalendermonats in der Einrichtung und hat somit nicht an der Beköstigung in der Kindertageseinrichtung teilgenommen, kann eine Erstattung der Gebühr beantragt werden. Reguläre Schließzeiten der Kindertageseinrichtung sind hiervon ausgenommen!
- Online: Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beantragenHier können Sie online den Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen beantragen. Sie können sowohl die Geschwisterermäßigung, als auch die Ermäßigung oder Übernahme der Gebühren nach der Sozialstaffel beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Fristen
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Kosten
Keine
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Hinweise für Kiel: Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung:
- Online Erstattung der Betreuungsentgelte für eingeschränkte Betreuung beantragen
- Online Ratenzahlungsvereinbarung beantragen
- Online Erstattung des Essensgeld beantragen
- Online Änderungen mitteilen / Nachweise einreichen
- Online Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beantragen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
KiTa