Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Ansprechpartner
Amt Probstei - Finanzen / Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Kontakt
Fax: +49 4344 306-1603
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1206(Ansprechperson Finanzen / Steuern / Abgaben)
E-Mail: finanzen@amt-probstei.de
Kontaktperson
Frau Christel Brandt (Leitung Finanzen / Steuern / Abgaben)
Herr Thomas Bohrmann (Sachbearbeiter Finanzen / Steuern / Abgaben)
Frau Marion Falke-Witt (Sachbearbeiterin Finanzen / Steuern / Abgaben)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1207
Frau Nicole Harmert (Sachbearbeiterin Finanzen / Steuern / Abgaben)
Herr Tim Tietgen (Sachbearbeiter Finanzen / Steuern / Abgaben)
Frau Benita Stade (Sachbearbeiterin Finanzen / Steuern / Abgaben)
Frau Laura Holthaus (Sachbearbeitung Finanzen / Steuern / Abgaben)
Frau Saskia Stoltenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1218
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Abgaben, Einzugsermächtigung Steuern, Finanzen, Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Grundstücksabgaben, Haushaltsangelegenheiten, Kommunalabgabengesetz, kommunaler Haushalt, Steuern, Zweitwohnungssteuer
Amt Probstei - Finanzbuchhaltung
Beschreibung
Die Abteilung II.2 innerhalb des Amtes "Finanzen und Vermögen" ist die FInanzbuchhaltung. Der Finanzbuchhaltung obliegt die Buchführung für das Amt, für 20 amtsangehörige Gemeinden, für zwei Schulverbände, den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg sowie den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au. Die Finanzbuchhaltung nimmt einerseits Gelder ein und leistet andererseits auch die Ausgaben aus den Zahlungsverpflichtungen.
Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Hierzu gehört ggfs. auch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Je nach Liquidität der Finanzbuchhaltung werden auch Festgeldanlagen getätigt.
Zu den weiteren Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehört das Erstellen von Tages- und Jahresabschlüssen sowie Statistiken, Erstellen von Spendenbescheinigungen und Verwaltung des Verwahrgelasses.
Nach erfolgloser Mahnung werden Geldforderungen durch die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Zu den Vollstreckungsmaßnahmen zählen u.a. auch der Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren oder Insolvenzverfahren.
Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, diese bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Hierfür benötigt die Finanzbuchhaltung ein SEPA-Lastschriftmandat, welches auf Anforderung zugesandt wird.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Kontakt
Fax: +49 4344 306-1603
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1202(Ansprechperson Finanzbuchhaltung)
E-Mail: kasse@amt-probstei.de
Kontaktperson
Frau Sandra Schmidt (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Sina Boche (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Andrea Ortmann (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Viktoria Brodersen (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1211
Frau Elke Kardel (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Barkasse, bezahlen, Kasse
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Tourismustaxe, Bettensteuer, Kurtaxe