Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

    Beschreibung

    Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
    Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1-3

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2617(Geschäftszimmer)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2685(Archiv der Bauaufsicht)

    Fax: +49 4321 942-2624

    E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Bauaufsicht-Bürgerservice, Baulasten

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2612

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Golfplatz, Campingplatz, Wochenendplatz, Zeltplätze, Zeltplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English