Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Online-Dienst
Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis gem. § 24 FeV
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Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Fachdienst 141-Fachgebiet Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 86730
E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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