Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer / Bettensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Finanzen / Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Kontakt

    Fax: +49 4344 306-1603

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1206(Ansprechperson Finanzen / Steuern / Abgaben)

    E-Mail: finanzen@amt-probstei.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Abgaben, Einzugsermächtigung Steuern, Finanzen, Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Grundstücksabgaben, Haushaltsangelegenheiten, Kommunalabgabengesetz, kommunaler Haushalt, Steuern, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Kulturtaxe, Beherbergungsabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English