Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Online-Dienst

    Abfallrechtliche Betriebsnummern online beantragen

    ID: L100012_263950266

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-116

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
      Anzahl: 18  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: buergerservice@kreis-pinneberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Klie
    • Frau Cordes-Wolf

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen.
      • Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
      • Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
    • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

    Bearbeitungsdauer

    Variabel je nach zuständiger Behörde

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr in Höhe von 60 € bis 2500€ gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein (VwKostG SH) in Verbindung mit dem allgemeinem Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Tarifstelle 1.9.9 an, sofern die Erteilung der Kenn- und Freistellungsnummern nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Amtshandlung erfolgt. Für die Vergabe von gewerblichen Abfallerzeugernummern durch das LLUR entstehen keine Gebühren.: Gebühr ab 60.00 EUR bis 2500.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erzeugernummer, Nachweisverordnung, Begleitschein, Abfallnachweisverfahren, Gefährliche Abfälle, Abfälle, Abfallerzeugung, Entsorgung, Abfallerzeuger, Entsorgungsnachweis, Abfall, Kennnummer, Erzeuger, Übernahmeschein, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfallerzeugernummer, Behördliche Betriebsnummer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de