Abfallerzeugernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
- ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
- kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
- ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
- Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
- Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
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Ansprechpartner
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Abfallentsorgungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 
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Stichwörter
Abfall, Abfallablagerung, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallmanagement, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, gewerblicher Abfall, Heizöltanks, Illegaler Müll, industrieller Abfall, Kläranlage, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, unerlaubte Abfallablagerung, unerlaubte Müllentsorgung, wassergefärdende Stoffe, wilder Müll
Landesamt für Umwelt
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Formulare
Hinweise für Lübeck: Abfallerzeugernummer
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Lübeck: Abfallerzeugernummer
Für die Inanspruchnahme dieser Leistung fallen Gebühren in Höhe von 60,00€ an.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistung fallen Gebühren in Höhe von 60,00€ an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Kennnummer, Erzeuger, Nachweisverordnung, Erzeugernummer, Gefährliche Abfälle, Abfallerzeugung, Abfallnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweis, Entsorgungsnachweis, Entsorgung, Behördliche Betriebsnummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Übernahmeschein, Begleitschein, Abfall, Abfallerzeugernummer, Abfallerzeuger, Abfälle