Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Online-Dienst

    Abfallrechtliche Betriebsnummern Erteilung

    ID: L100012_263950266

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    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Abfallentsorgungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: unv@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfall, Abfallablagerung, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallmanagement, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, gewerblicher Abfall, Heizöltanks, Illegaler Müll, industrieller Abfall, Kläranlage, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, unerlaubte Abfallablagerung, unerlaubte Müllentsorgung, wassergefärdende Stoffe, wilder Müll

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Abfallerzeugernummer


    Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer


    Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lübeck: Abfallerzeugernummer


    Für die Inanspruchnahme dieser Leistung fallen Gebühren in Höhe von 60,00€ an.


    Für die Inanspruchnahme dieser Leistung fallen Gebühren in Höhe von 60,00€ an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kennnummer, Erzeuger, Nachweisverordnung, Erzeugernummer, Gefährliche Abfälle, Abfallerzeugung, Abfallnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweis, Entsorgungsnachweis, Entsorgung, Behördliche Betriebsnummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Übernahmeschein, Begleitschein, Abfall, Abfallerzeugernummer, Abfallerzeuger, Abfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)