Gehwegüberfahrten Herstellung

    Erlaubnis für den Bau einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

    Online-Dienst

    Antrag zur Herstellung bzw. Änderung einer Grundstückszufahrt( pdf-Formular)

    ID: L100012_304940529

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Hoch- und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Welter Straße 1

    25836 Garding

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04862 1000-0(Zentrale)

    E-Mail: bauamt@amt-eiderstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, sofern vorhanden
    • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

    Voraussetzungen

    Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
    • Der Antrag wird geprüft.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

    Fristen

    Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.

    Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.: Verwaltungsgebühr 22.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Parkplatzzufahrt, Garagenzufahrt, Bürgersteigabsenkung, Abgesenkte Bordsteinkante, Stellplatzzufahrt, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Abgesenkter Bürgersteig, Zufahrt, Herstellung, Bordstein, Bürgersteig, Autozufahrt, Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English