Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein eigenständiger, unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Daueraufenthalt-Richtlinie) geregelt. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ermöglicht sie die Mobilität innerhalb der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Seit 1. September 2011 werden diese Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - im Scheckkarten-Format - ausgestellt. Darin werden u.a. auch biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT - optional - zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis beantragen

    ID: L100012_303088290

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Services der Ausländerbehörde

    ID: L100012_302708696

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

    Hinweise für Lübeck: Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Bitte nutzen Sie den Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nutzen Sie bitte den Online-Dienst, um mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diesen können Sie online oder telefonisch über die 0451 - 115 vereinbaren. Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. Aktuell sind leider keine Termine für die Einbürgerungsbehörde verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung von Dokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel vereinbaren Sie online oder telefonisch unter (0451)122-3311. Die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel oder der Reiseausweise für Ausländer erfolgt in der Ausländerbehörde.

    Stichwörter

    Abschiebung, Arbeitserlaubnis, Asyl, Asylanten, Asylbewerber, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte, Aufenthaltsmitteilung, Aufenthaltstitel Zuwanderer, Ausländer, Ausländer Migranten, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Besuch aus dem Ausland, Einbürgerung, Einwanderung, Einwohnermeldeamt, Erwerb Staatsangehörigkeit, Flüchtlinge, Flüchtlingshilfe, Flüchtlingsunterbringung, Gäste aus dem Ausland, Integration, Integrationskurse, keine Staatsangehörigkeit, Migranten, Migration, Migrationshintergrund, Nachweis Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit verlieren, Umverteilung, Verlust Staatsangehörigkeit, Verpflichtungserklärung, Visum für Besucher, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetzt

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben einem formlosen schriftlichen Antrag sind Unterlagen vorzulegen, mit denen das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen nachgewiesen wird.
    Hierzu gehören neben ausreichenden Deutschkenntnissen auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Zudem sind Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, eine angemessene Altersversorgung sowie der seit mindestens fünf Jahren währende ununterbrochene Besitz eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
    Die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde erteilt hierzu Auskunft im jeweiligen Einzelfall.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Das gleiche gilt für die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse.

    Von der Visumspflicht befreite Ausländerinnen und Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise beziehungsweise spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen.

    Kosten

    Nach § 44a AufenthV sind Gebühren in Höhe von 109 €uro zu erheben. Für die Titelversagung darf hingegen nach § 69 Abs. 7 AufenthG höchstens die Hälfte der Gebühr erhoben werden.
    Auskunft hierüber erteilt die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Elektronischer Identitätsnachweis, Elektronische Signatur

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de