Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienst

    Sporthalle mieten

    ID: L100012_281468192

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 13

    25335 Elmshorn

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!

    Kontakt

    Fax: +49 4121 231441

    Telefon Festnetz: +49 4121 2310

    E-Mail: amtfuerkinderjugendschuleundsport@elmshorn.de

    Kontaktperson

    • Frau Mebane

      Telefon Festnetz: +49 4121 231302

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English