Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienst
Sporthalle mieten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Kontakt
Fax: +49 4121 231441
Telefon Festnetz: +49 4121 2310
Kontaktperson
Frau Mebane
Telefon Festnetz: +49 4121 231302
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze