Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag anmelden

    Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
    Diese Regelung gilt für

    • Familien
    • Wohngemeinschaften
    • Unverheiratete Paare

    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

    Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag anmelden

    ID: L100010_103291522

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Abs. 1 RBStV
    § 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

    • formlos schriftlich tun,
    • ein Formular ausfüllen oder
    • einen Online-Dienst nutzen.

    Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

    Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
    Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt: Gebühr 18.36 EUR

    ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich: Gebühr 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Stichwörter

    GEZ, Beitragsservice, RF, Deutschlandradio, Haushaltsabgabe, Radio, Rundfunkfinanzierung, ZDF, SWR, BR, MDR, HR, Hörfunk, WDR, ARD, NDR, Fernsehgebühr, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Beitragspflicht, Fernsehen, Dritte Programme, Rundfunkbeitrag, Rundfunkbeitragspflicht, Rundfunkgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de