Rundfunkbeitrag abmelden
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rundfunkbeitragspflicht entfallen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Beitragspflicht befreit werden.
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden:
Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
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Rundfunkbeitrag abmelden
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 5061-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
Rundfunkgebühren, Radio, Rundfunkbeitrag, HR, Fernsehgebührenpflicht, WDR, RF, Beitragspflicht, Fernsehen, Rundfunkfinanzierung, SWR, GEZ-Abmeldung, Änderung, Ummeldung, Rundfunk, Hörfunk, Dritte Programme, MDR, GEZ, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, ARD, Rundfunkgerät, Beitragsservice, ZDF, BR, Rundfunkgebühr, Haushaltsabgabe, Abmeldung, NDR