Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rundfunkbeitragspflicht entfallen. 

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden:

    Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    ID: L100010_103291523

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    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Postanschrift

    50656 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2024 (von: Brill, Sarah)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Stichwörter

    Rundfunkfinanzierung, RF, Deutschlandradio, Hörfunk, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Dritte Programme, Rundfunkgebühr, HR, Rundfunkgebühren, BR, MDR, Fernsehen, Abmeldung, Radio, WDR, ARD, Rundfunk, NDR, Beitragspflicht, SWR, Rundfunkbeitrag, Fernsehgebührenpflicht, Beitragsservice, Rundfunkgerät, Haushaltsabgabe, Fernsehgebühr, Änderung, Ummeldung, ZDF, GEZ, GEZ-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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