Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie das dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzeigen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Änderung mitteilen

    ID: L100010_103291524

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Postanschrift

    50656 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2024

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    BR, Beitragspflicht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, SWR, ARD, Rundfunkgebühr, Hörfunk, NDR, Haushaltsabgabe, Dritte Programme, RF, Fernsehen, Radio, GEZ, Rundfunkbeitragspflicht, Rundfunkbeitrag, Rundfunkfinanzierung, Beitragsservice, MDR, Fernsehgebühr, Deutschlandradio, GEZ-Pflicht, ZDF, WDR, HR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024