Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

    Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

    • natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie  

    • juristischen Personen. 

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt: 

    • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 

    • Betriebssitz, 

    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 

    • Zeitpunkt der Eintragung, 

    • Name der Betriebsleitung. 

    Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert oder die Löschung erfolgt ist.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Handwerksregister, Eintragung als Handwerker, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung Handwerksrolle, Handwerkskammer, Handwerksrolleneintragung, Handwerkskarte, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de