Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für
-
natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie
-
juristischen Personen.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:
-
Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
-
Betriebssitz,
-
das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
-
Zeitpunkt der Eintragung,
-
Name der Betriebsleitung.
Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert oder die Löschung erfolgt ist.
Online-Dienst
handwerk:digital
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: handwerksrolle@hwk-saarland.de
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Fristen
Keine.
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes
Stichwörter
Handwerksregister, Eintragung als Handwerker, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung Handwerksrolle, Handwerkskammer, Handwerksrolleneintragung, Handwerkskarte, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolle