Änderung der persönlichen Daten mitteilen
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind.
Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).
Online-Dienst
handwerk:digital
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: handwerksrolle@hwk-saarland.de
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb
-
Betriebsnummer
-
Betriebsname
-
Angaben zu Ihrer Funktion (z. B. Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs
- Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:
- Adressdaten, elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes
Stichwörter
zulassungsfreies Handwerk, Datenänderung, Änderungen, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Handwerksregister, Adresse, zulassungspflichtiges Handwerk, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, Vertretungsberechtigte, Handwerksrolleneintragung, Handwerksrolle, HWK, persönliche Daten, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Gesellschafter, Betriebsleitung, Handwerkskammer