Daten der Handwerksregister Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter

    Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

    Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind. 

    In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 

    • Betriebsnummer 

    • Betriebsname 

    • Angaben zum Anliegen:  

    • Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen 

    • Wechsel bei der Vertretungsbefugnis 

    Voraussetzungen

    • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb 

    • Mitzuteilen ist:

    • Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder  

    • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z.B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH) 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Handwerksrolleneintragung, Geschäftsführung, Datenänderung, Adresse, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, handwerksähnliches Gewerbe, persönliche Daten, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, zulassungsfreies Handwerk, Handwerksrolle, Eintragung Handwerksrolle, Gesellschafter, Betriebsleitung, Vertretungsberechtigte, Handwerkskammer, Änderungen, HWK, Handwerksregister, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English