Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind.
In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.
Online-Dienst
handwerk:digital
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: handwerksrolle@hwk-saarland.de
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
-
Betriebsnummer
-
Betriebsname
-
Angaben zum Anliegen:
-
Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen
-
Wechsel bei der Vertretungsbefugnis
Voraussetzungen
-
Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
-
Mitzuteilen ist:
-
Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder
-
Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z.B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes
Stichwörter
zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Betriebsleitung, Handwerk, Handwerksregister, Adresse, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, Handwerksrolle, HWK, Handwerksrolleneintragung, persönliche Daten, Datenänderung, handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung Handwerksrolle, Geschäftsführung, Gesellschafter, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk