Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

    Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. 

    Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

    Beschreibung

    Sie möchten ein Handwerk gründen? Dann sind Sie hier richtig!

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb:  

    • Betriebsnummer 

    • Betriebsname 

    • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll 

    • Angaben zur neuen Betriebsstätte: 

    • Adresse 

    • Kontaktdaten 

    • Tätigkeit 

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte 

    • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen 

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Adresse, zulassungsfreies Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Änderungen, handwerksähnliches Gewerbe, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Handwerksregister, Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Betriebsstätte, zulassungspflichtiges Handwerk, Datenänderung, HWK

    Sprachversion

    Deutsch

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