Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

    Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. 

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und bei der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. 

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb:

    • Betriebsnummer 

    • Betriebsname 

    • Weitere Angaben: 

    • Adresse der betroffenen Betriebsstätte 

    • Grund der Schließung 

    • Kontaktdaten 

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte 

    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und bei der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Handwerk, Änderungen, Handwerksrolle, Eintragung Handwerksrolle, HWK, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Adresse, Handwerkerverzeichnis, Handwerksregister, Gesellschafter, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Betriebsstätte, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk, Vertretungsberechtigte, Datenänderung, Handwerksrolleneintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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