Briefwahl Zusendung

    Briefwahl Zusendung

    Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr oder sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung dafür ist ein vorheriger Antrag.

    Beschreibung

    Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Dieser Antrag befindet sich bereits auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (als Karte oder als Brief)

    Der Antrag ist bei der Gemeindewahlleiterin oder dem Gemeindewahlleiter der (Haupt-) Wohnsitzgemeinde zu stellen. 

    Online-Dienst

    Saarlouis Briefwahl Zusendung

    ID: L100010_101707620

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2024 (von: Weimer, Maximilian)

    Technisch geändert am 29.04.2024 (von: Weimer, Maximilian)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Saarlouis - Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Markt 1

    66740 Saarlouis

    Das Wahlamt befindet sich im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, im Empfangssaal.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 16.30 Di. 08.00 - 16.30 Uhr Mi. 08.00 - 12.30 Uhr Do. 08.00 - 17.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6831 443-443

    E-Mail: wahlamt@saarlouis.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten, (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll. Eine Vorlage für die Vollmacht zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigung zur jeweiligen Wahl nach dem jeweils einschlägigen Wahlrecht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Europawahlgesetz (EuWG)
    Bundeswahlgesetz (BWG)
    Landtagswahlgesetz (LWG)
    Kommunalwahlgesetz (KWG)

    Verfahrensablauf

    • Beantragung des Wahlscheins auf elektronischem Weg (Online-Antrag),
    • Persönlich vor Ort (Wahlamt ihrer Gemeinde),
    • Sie stellen einen (formlosen) schriftlichen Antrag per Post, Telefax oder E-Mail – hierfür können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung in der Regel 3 Wochen vor dem Wahltag.

    Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt Ihrer (Haupt-) Wohnsitzgemeinde.

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der (Haupt-) Wohnsitzgemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Wahlamt Ihrer(Haupt-) Wohnsitzgemeinde.

    Kosten

    Portokosten bei einer Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Behinderung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Hilfsperson ist außerdem zur Geheimhaltung verpflichtet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2024 (von: Berdin, Johannes)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Berdin, Johannes)

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Stimmzettel, Wahlbenachrichtigung, Briefwahlunterlagen, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Wahl per Brief, Stimmabgabe, Wahlbrief, Wahl per Post

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)