Gewerbesteuer zahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
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ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
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Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben
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Zuständigkeit
Gemeinde / Finanzamt
Ansprechpartner
Finanzamt Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3962
39014 Magdeburg
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 88512
Fax: +49 391 8851000
Internet
Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: +49 391 540-2202
Telefon Festnetz: +49 391 540-2962
Telefon Festnetz: +49 391 540-2623
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Kontaktperson
Herr Hermes (Teamleiter Gewerbesteuer und Kommunalsteuern)
Hausanschrift
Fax: +49 391 540-2202
Telefon Festnetz: +49 391 540-2623
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Gewerbesteuer - Hebesätze in Magdeburg in v.H.
Jahr Magdeburg Randau/ Calenberge/ Pechau Beyendorf/ Sohlen
1991 320 280 300
1992 320 280 300
1993 320 280 300
1994 400 280 300
1995 400 400 300
1996 400 400 300
1997 420 420 300
1998 420 420 300
1999 420 420 300
2000 450 450 300
2001 450 450 300
2002 450 450 300
2003 450 450 300
2004 450 450 300
seit 2005 450 450 450
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Mit der Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 können Sie erstmals Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde erteilen.
Die Landeshauptstadt Magdeburg kann Ihnen derzeit den Gewerbesteuerbescheid nur in Papierform bekannt geben. An der Umstellung des Veranlagungsverfahrens wird gearbeitet. Testbescheide an das Elster-Postfach von Steuerpflichtigen konnten erfolgreich versendet werden. Mit dem Klick auf den sehen Sie eine Pdf-Datei. Die Datei können Sie abspeichern und mit einer geeigneten Software (zum Beispiel mit dem Acrobat Reader) öffnen. Im Anlagenfenster der pdf-Datei ist ein xml-Datensatz eingebettet. Dieser Datensatz kann vergleichbar zur E-Rechnung maschinell weiter verarbeitet werden. Sofern für die Zuordnung des elektronischen Bescheides eine Mandantennummer erforderlich ist, kann dies erst nach einem Software-Update berücksichtigt werden. Voraussichtlich ab Oktober 2024 kann die Landeshauptstadt Magdeburg Ihren Gewerbesteuerbescheid elektronisch an Ihr Elster-Postfach senden.
Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe können Sie mit der Gewerbesteuererklärung oder mit dem Formular für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe (siehe Dokumente) geben.
In der Gewerbesteuererklärung über ELSTER finden Sie die Eingabemaske für die Bekanntgabedaten über die Schaltfläche "Anlagen hinzufügen/entfernen". Dort können Sie über die Anlage "Bekanntgabe" auswählen, ob Sie die elektronische Bekanntgabe an sich selbst, an ein Steuerberatungsunternehmen oder an eine andere empfangsbevollmächtigte Person wünschen.
Die Daten der Gewerbesteuermessbescheide erhält die Landeshauptstadt Magdeburg elektronisch von den Finanzämtern. Die Informationen zur elektronischen Bekanntgabe aus der Gewerbesteuererklärung sind in diesen Datensätzen enthalten.
Entscheiden Sie sich nachträglich für einen elektronischen Bekanntgabewunsch, übersenden Sie einfach die Kommunale Vollmacht (siehe Dokumente).
Der elektronische Gewerbesteuerbescheid wurde gemeinsam von Bund, Ländern, Verfahrensherstellern und Gemeinden entwickelt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite .
Wenn Sie keine elektronische Bekanntgabe wünschen, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Bescheid wird an Sie zugesandt.
Wenn Sie an dem Test des elektronischen Bescheidversandes teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per Mail an . Für den Test wird das Kassenzeichen, Ihre Elster-Account-ID und Ihre E-Mail-Adresse für die Versandbenachrichtigung benötigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022
Stichwörter
Gewerbesteuer, Gewinn, Unternehmensgewinn, Finanzamt, Hebesatz, Gewerbeertrag, Objektsteuer, ELSTER, Inländischer Gewerbebetrieb, Messbetrag, inländische Betriebsstätte, Elster, Mein ELSTER, Gewerbesteuermessbetrag, Unternehmen, Gemeindesteuer, GewSt, Ertrag, Gewerbesteuererklärung, elektronische Steuererklärung, Steuermesszahl, Realsteuer, Gewerbetreibender