Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Dazu erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Sie wird auch als Objektsteuer bezeichnet.

    Im Mittelpunkt der Besteuerung steht Ihr Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer zielt damit auf die Leistungsfähigkeit Ihres Gewerbebetriebes ab. Für die Bemessung der Gewerbesteuer ist es grundsätzlich unerheblich, wer Inhaber des Betriebes ist. Dieser ist jedoch Schuldner der Gewerbesteuer.

    Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit diese Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen. Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt stets als Gewerbebetrieb. Sie unterliegt damit regelmäßig der Gewerbesteuer.

    Ihr Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags. Der Gewerbesteuermessbetrag wird  durch das zuständige Betriebsfinanzamt festgesetzt. Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens befindet. Diesem Finanzamt obliegt auch die Entscheidung über die sachliche und die persönliche Gewerbesteuerpflicht.

    Zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist beim Betriebsfinanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dieses Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Dieser Bescheid wird Ihnen als steuerpflichtige Person bekannt gegeben. Zudem wird der Inhalt dieses Bescheides der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt. Diese nimmt die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen vor.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Den Hebesatz zur Gewerbesteuer setzt die Gemeinde durch Satzung fest.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihr Betriebsfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Mecklenburgring 23

    66121 Saarbrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 3000-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Marktstraße 5

    66333 Völklingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06898 203-01

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für jedes selbständige Unternehmen ist eine Gewerbesteuererklärung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu übermitteln.

    Formulare

    Onlineverfahren ELSTER:
    Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz) wird den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei das ELSTER-Online-Portal (EOP) zur Verfügung gestellt. Im EOP besteht die Möglichkeit die Gewerbesteuererklärung online abzugeben.

    Alternativ stehen die Formulare über das Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung zum Download zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Unter das Gewerbesteuergesetz fällt jedes Gewerbe, soweit Sie es im Inland betreiben.

    Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie

    selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln,

    Ihre Tätigkeit nicht als Ausübung

    der Land- und Forstwirtschaft,
    eines freien Berufs,
    einer anderen selbständigen Arbeit oder
    der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist und

    Sie sich am Wirtschaftsleben werbend beteiligen.

    Hinweis:
    Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind bereits aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetriebe anzusehen. Auf die Art ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG). Personengesellschaften unterhalten nur einen einzigen Gewerbebetrieb. Übt eine Personengesellschaft neben der gewerblichen noch eine andere Tätigkeit aus, gilt diese auch als gewerbliche Tätigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Gewerbesteuererklärung authentifiziert elektronisch an das Betriebsfinanzamt übermitteln.

    Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. 

    Den Bescheid übermittelt das Finanzamt an Sie und an die Gemeinde, in der sich Ihr Unternehmen befindet. Diese nimmt die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen vor.

    Fristen

    Die Gewerbesteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli übermitteln. Diese Frist verlängert sich, wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt haben.

    Hinweis:
    Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit und endet mit dem Einstellen des Betriebs. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht regelmäßig mit der Eintragung in das Handelsregister und endet erst mit der Beendigung jeglicher Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen für die Finanzämter.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens, Gewerbe abmelden, Unternehmen anmelden, Finanzamt, Firmengründung, Steuern, Steuervorauszahlung, Steuererklärung, Hebesatz, Betriebsstättenfinanzamt, Gewerbe anmelden, Steueranmeldung, Körperschaft, Unternehmen abmelden, Gewerbeanzeige, Unternehmen gründen, Betriebsgründung, ELSTER, Steuerliche Erfassung, Steuerschuldner, Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens, Unternehmensanmeldung, Gewerbe anzeigen, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Betriebsauflösung, Betriebsstätte, Gewerbe-Abmeldung, Betriebseinstellung, Gewerbesteuererklärung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de