Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen (Teillöschung)

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne Handwerke bzw. Gewerbe nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung bei Ihrer Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind gesetzliches Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne Handwerke bzw. Gewerbe nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren (Teil-) Löschung beantragen.

    Antragsberechtigt sind:

    • der/die Gewerbetreibende oder
    • Gesellschafter bei Personengesellschaften oder
    • gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin bei GmbH)
    • bei Todesfällen: Ehegattin beziehungsweise -gatte oder Erbe beziehungsweise Erbin

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

    Beschreibung

    Sie möchten ein Handwerk gründen? Dann sind Sie hier richtig!

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf (Teil-) Löschung
    • Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung beziehungsweise sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen
    • Handwerks- bzw. Gewerbekarte ist zurückzugeben

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
    • Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen bzw. einzelne Handwerke bzw. Gewerbe sollen nicht fortgeführt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, handwerksähnliches Gewerbe, Antrag auf Löschung, Handwerkerregister, Anzeige der Einstellung, Verzeichnis Gewerbe, Handwerksrolle, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Anzeige der Liquidation, Löschen Eintrag, Handwerksregister, Handwerkerverzeichnis, Anzeige der Beendigung, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English