Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)Online erledigen

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen (Teillöschung)

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne Handwerke bzw. Gewerbe nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung bei Ihrer Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind gesetzliches Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne Handwerke bzw. Gewerbe nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren (Teil-) Löschung beantragen.

    Antragsberechtigt sind:

    • der/die Gewerbetreibende oder
    • Gesellschafter bei Personengesellschaften oder
    • gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin bei GmbH)
    • bei Todesfällen: Ehegattin beziehungsweise -gatte oder Erbe beziehungsweise Erbin

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf (Teil-) Löschung
    • Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung beziehungsweise sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen
    • Handwerks- bzw. Gewerbekarte ist zurückzugeben

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
    • Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen bzw. einzelne Handwerke bzw. Gewerbe sollen nicht fortgeführt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Handwerkerverzeichnis, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Löschen Eintrag, Handwerksregister, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Anzeige der Liquidation, Verzeichnis Gewerbe, zulassungsfreies Handwerk, Anzeige der Einstellung, Handwerkerregister, handwerksähnliches Gewerbe, zulassungspflichtiges Handwerk, Anzeige der Beendigung, Handwerkskammer, Antrag auf Löschung, Handwerksrolle, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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