Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen

    Die Beendigung, die Abberufung oder den Wechsel der Betriebsleitung müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung beendet bzw. abberufen wird oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der zuständigen Handwerkskammer anzeigen. Es ist unverzüglich eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann eine Meisterprüfung für das jeweilige Handwerk sein, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.

    Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch beschäftigte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Beschäftigte zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,

    während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: L100010_101707667

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 47-49

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung
    • Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung
    • Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Betriebsleitung, Handwerksrolleneintragung, Betriebsleiter, Abberufung der Betriebsleitung, Handwerk, Abmeldung, Eintrag Handwerksrolle, Betriebsleiterin, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Befähigungsnachweis, Handwerksregister, Betriebsverantwortliche, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Betriebsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English