Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen
Eine neue Betriebsleitung bzw. Änderung der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Eine neue Betriebsleitung bzw. Änderungen der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs sind der Handwerkskammer anzuzeigen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann eine Meisterprüfung für das jeweilige Handwerk sein, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch beschäftigte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
- den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
- Beschäftigte zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
- Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
- dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
- sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
- während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.
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handwerk:digital
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Ansprechpartner
Handwerkskammer des Saarlandes - Hoheitliche Dienste - Handwerksrecht, Kammerbeitrag
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: handwerksrolle@hwk-saarland.de
erforderliche Unterlagen
Betriebsleitung durch Inhaber oder Inhaberin:
- Befähigungsnachweis (Kopie Meisterprüfungszeugnis etc.)
Betriebsleitung durch beschäftigte Person:
- Befähigungsnachweis (Kopie Meisterprüfungszeugnis etc.)
- Betriebsleitererklärung
- Kopie Arbeitsvertrag
Voraussetzungen
- Qualifikationsnachweis (Kopie Meisterprüfungszeugnis etc.)
- Mindestarbeitszeit 20 Stunde pro Woche, bei Gesundheits- und Gefahrenhandwerken Vollzeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die neue Betriebsleitung oder Änderungen der Betriebsleitung
- Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer des Saarlandes
Stichwörter
Betriebsleitung, Handwerkskammer, Anzeige des Betriebsleiterwechsels, Betriebsstätte, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksrolle, Handwerksrolleeintragung, Befähigungsnachweis, Betriebsleiterin, Handwerk, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerksregister, zulassungspflichtiges Handwerk, Betriebsverantwortlicher / Betriebsverantwortliche, Handwerksverzeichnis, Betriebsleiter