Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

    Beschreibung

    Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

    Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

    Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und ggf. für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgernummer beantragen

    ID: L100010_101142122

    Beschreibung

    Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Er-zeuger:in oder Entsorger:in von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 1

    66119 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 8500-0

    Fax: +49 681 8500-1384

    E-Mail: lua@lua.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV)
     

    § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Rechtsbehelf

    k.A.

    Verfahrensablauf

    • Die Abfallentsorgernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
    • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben.
    Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche.

    1 Woche (Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche.)

    Kosten

    Kostenhöhe (fix): 25 Euro

    Verwaltungsgebühr 25.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH am 13.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Abfall, Abfallentsorger, Entsorgungsnachweis, Kennnummer, Behördliche Betriebsnummer, Entsorger, Übernahmeschein, Nachweisverordnung, Entsorgernummer, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Sammelentsorgungsnachweis, Begleitschein, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English