Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100010_100573113

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftsbehörde/-kammer

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Kolling 310

    66450 Bexbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8-16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6826 82895-0

    E-Mail: info@lwk-saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Zur Meldung sind Sie als Winzerin und Winzer, Traubenerzeugerin und Traubenerzeuger, Genossenschaft und anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annehmen mit Ausnahme der vollabliefernden Mitgliedsbetriebe einer Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft verpflichtet, wenn

    • Sie nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern transportieren.
    • Sie Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind, transportieren.
    • der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

    beträgt mehr als 70 km.

    Rechtsgrundlage(n)

    Begleitpapier: Art. 147 VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347 S. 671), 
    Art. 8 - 27 Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1); § 30 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66); §§ 18 - 24 der Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)

    Verfahrensablauf

    Den Weinbegleitschein müssen Sie schriftlich melden. Dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ein Durchschreibeformular mit drei Durchschriften. Das Formular füllen Sie entsprechend aus und geben das Original an den Weintransport, eine Durchschrift erhält der Versender, zwei Durchschriften erhält die zuständige Stelle, die eine Durchschrift nochmal an die zuständige Stelle des Empfängers weiterreicht.

    Alternativ können Sie Ihren Weinbegleitschein auch im Online-Dienst Weinbau vornehmen. Dadurch bekommen die zuständigen Stellen zeitgleich bei Versendung des Weinbauerzeugnisses die Mitteilung.

    Fristen

    Keine, direkt bei Versendung

    Bearbeitungsdauer

    5-30 Minuten

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Saarland am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de