Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
- sich Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.
Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.
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Ansprechpartner
Saarpfalz-Kreis - Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung und/oder
- Nachweise über das geänderte Einkommen und/oder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 10 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 10 Prozent erhöht
und - sich dadurch bei der Wohngeldberechnung ein höherer Wohngeldanspruch ergibt
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
Fristen
In der Regel erhalten Sie bei Feststellung der Erhöhung Ihres Wohngeldes das höhere Wohngeld vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.
Im Falle einer rückwirkenden Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld bewilligt und ausgezahlt werden.
Kosten
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 06.09.2023
Stichwörter
Mietzuschuss Erhöhung, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeld, Verringerung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldberechtigung Änderung, Mieterhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Änderung, Lastenzuschuss Änderung, Unterstützung für Eigentum, Mietzuschuss, Wohngeldänderung, Mietwohnung, Unterstützung für Miete, Wohngelderhöhung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Erhöhung Belastung, Eigentum Wohnraum