Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
    • sich Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.

    Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.

    Online-Dienste

    Wohngeld Erhöhungsantrag (Lastenzuschuss) alle 4 LK

    ID: L100010_101833219

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    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Rosar, Michaela)

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    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

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    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Wohngeld Erhöhungsantrag (Mietzuschuss) alle 4 LK

    ID: L100010_101833218

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    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

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    Ansprechpartner

    Regionalverband Saarbrücken - Wohngeldbehörde Regionalverband Saarbrücken & Landkreis Saarlouis

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 30

    66333 Völklingen

    Für die Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken und im Landkreis Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr Di. 7:00 - 12:00  Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr Do. 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 506-4948

    Telefon Festnetz: +49 681 506-4949

    Telefon Festnetz: +49 681 506-5015(Hotline für Saarbrücken und Saarlouis, erreichbar: Mo. 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr)

    Fax: +49 681 506-5098

    E-Mail: wohngeld@rvsbr.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Thorsten, Gerber)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung und/oder
    • Nachweise über das geänderte Einkommen und/oder
    • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 10 Prozent verringert oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 10 Prozent erhöht 

      und 
    • sich dadurch bei der Wohngeldberechnung ein höherer Wohngeldanspruch ergibt

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
    • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

    Fristen

    In der Regel erhalten Sie bei Feststellung der Erhöhung Ihres Wohngeldes das höhere Wohngeld vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.

    Im Falle einer rückwirkenden Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld bewilligt und ausgezahlt werden.

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 06.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023 (von: Lilpob, Maximilian)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Ikas, Sebastian)

    Stichwörter

    Mietzuschuss Erhöhung, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeld, Verringerung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldberechtigung Änderung, Mieterhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Änderung, Lastenzuschuss Änderung, Unterstützung für Eigentum, Mietzuschuss, Wohngeldänderung, Mietwohnung, Unterstützung für Miete, Wohngelderhöhung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Erhöhung Belastung, Eigentum Wohnraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)