Feststellung einer Behinderung beantragen
Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
Online-Dienst
Feststellung einer Behinderung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Schwerbehindertenangelegenheiten (Abteilung B)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuchszeiten (ohne Termin) Montag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr   Telefonzeiten Montag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0681 9978-2181
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- Online-Antrag
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung anderer Versorgungsverwaltungen, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Schädigungsfolgen (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten, Reha-Berichte, ärztliche Befunde
- bei Vertretung: Vollmacht der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich oder mit unserem Online-Antrag beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
- Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.
Bearbeitungsdauer: 4 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang eine ausgefüllte Einwilligungserklärung zwecks Entbindung von der Schweigepflicht benötigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland