Behinderung Feststellung

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    Beschreibung

    Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
     
    Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflosigkeit
    • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
    • GL - Gehörlosigkeit
    • BL - Blindheit
    • TBL - Taubblindheit

    Online-Dienst

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    ID: L100010_100312076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Schwerbehindertenangelegenheiten (Abteilung B)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 67

    66115 Saarbrücken

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 9978-2181

    E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular der zuständigen Stelle
    • Online-Antrag
    • wenn vorhanden:
      • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung anderer Versorgungsverwaltungen, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Schädigungsfolgen (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
      • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten, Reha-Berichte, ärztliche Befunde
    • bei Vertretung: Vollmacht der betreuenden Person
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich oder mit unserem Online-Antrag beantragen:

    • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
    • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
    • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.
     
    Bearbeitungsdauer: 4 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang eine ausgefüllte Einwilligungserklärung zwecks Entbindung von der Schweigepflicht benötigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English