Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe
Online-Dienst
Schwerbehindertenausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Schwerbehindertenangelegenheiten (Abteilung B)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuchszeiten (ohne Termin) Montag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr   Telefonzeiten Montag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0681 9978-2181
Internet
erforderliche Unterlagen
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel (in Kopie)
- gegebenenfalls Vollmacht/Betreuerausweis (in Kopie)
Formulare
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine formlose Beantragung ist möglich. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Gültigkeitsgebiet
Saarland