Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Beschreibung

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

    • die einzelnen Behinderungen,
    • den Grad der Behinderung (GdB) und
    • ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

    Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

    Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • vorzeitiger Bezug von Altersrente
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
    • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
    • Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
    • Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
    • Rundfunkbeitragsermäßigung
    • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung

    Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • Bl – Blind
    • Gl – Gehörlos
    • TBl - Taubblind
    • Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

    Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100010_100312081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2023 (von: Gilzem, Jochen)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Gilzem, Jochen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Schwerbehindertenangelegenheiten (Abteilung B)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 67

    66115 Saarbrücken

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten (ohne Termin) Montag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr   Telefonzeiten Montag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 9978-2181

    E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2023 (von: Gilzem, Jochen)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel (in Kopie)
    • gegebenenfalls Vollmacht/Betreuerausweis (in Kopie)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine formlose Beantragung ist möglich. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein.

    Fristen

    Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.

    Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2023 (von: Gilzem, Jochen)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Gilzem, Jochen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)