Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Das Elterngeld ist eine staatliche Förderung und gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind betreuen.

    Beschreibung

    Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es stellt in erster Linie eine Einkommensersatzleistung dar, die den Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Unterbrechung oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes hat. Je höher das Einkommen vor der Geburt war, desto höher kann das Elterngeld sein. Es wird bis zu einer Höhe von 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Bei weiteren Kindern, die ebenfalls im gleichen Haushalt leben, kann je nach Voraussetzung ggf. ein Zuschlag auf Ihr Elterngeld als "Geschwisterbonus" oder bei Zwillingen als „Mehrlings-Zuschlag“ gewährt werden.


    Basiselterngeld

    Eltern können 14 Monate Basiselterngeld nach der Geburt des Kindes erhalten (zwölf Monate plus zwei Partnermonate, die die Familie zusätzlich erhält, wenn beide Eltern das Elterngeld in Anspruch nehmen), die sie frei untereinander aufteilen können. Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.


    ElterngeldPlus

    Mit dem ElterngeldPlus soll eine Teilzeittätigkeit von Eltern nach der Geburt eines Kindes wirtschaftlich besser abgesichert werden. Eltern können einen Monat Basiselterngeld gegen zwei Monate Elterngeld Plus tauschen. Dadurch erhalten sie bis zu 24 Monate Elterngeld Plus. Durch die längere Bezugsdauer erhalten Eltern monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, sofern sie während des Elterngeld-Bezugs nicht arbeiten. Insbesondere Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, können mit ElterngeldPlus in der Regel ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen.  Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro.


    Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen möchten. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Während Eltern diesen bisher vier Monate am Stück beziehen mussten, kann er jetzt zwischen zwei und vier Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.

    Online-Dienst

    Elterngeld Bewilligung

    ID: L100010_100299476

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2023 (von: Gilzem, Jochen)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Gilzem, Jochen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Elterngeldstelle (Referat C 5)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 67

    66115 Saarbrücken

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonservicezeiten Montag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ansprechpartner Elterngeldstelle >hier klicken<

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular

    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Gewinnermittlungen
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, beträgt die Frist drei Monate. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben genannten Landesamt für Soziales zu erheben.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung erfolgt Prüfung der Aktenvollständigkeit. Im Anschluss weitere Sachverhaltsaufklärung oder Erlass des Verwaltungsaktes.

    Fristen

    Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes gestellt werden. Denn Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind die Bundesländer zuständig. Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann sich der Bürger direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2023 (von: Gilzem, Jochen)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Gilzem, Jochen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)