Jugendleitercard Ausstellung beantragen
Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.
Beschreibung
Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit
ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.
Online-Dienst
JULEICA - Antrag für Karte
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Zuständigkeit
Für Fragen zu den Landesregelungen:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Landesjugendamt Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
fon 0681-501 2341
E-Mail: saarland@juleica-antrag.de
oder: Landesjugendring
Landesjugendring Saar
Stengelstraße 8
66117 Saarbrücken
fon 0681 / 6 33 31
fax 0681 / 6 33 44
E-Mail: info@landesjugendring-saar.de
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Landesjugendamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 681 501-2341
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie
-
mindestens 16 Jahre alt sind,
-
eine Juleica-Ausbildung und eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den vorgenannten Empfehlungen absolviert und dem Träger nachgewiesen haben und
-
ehrenamtlich für einen Träger der Jugendarbeit Träger im Saarland tätig sein.
Benötigt wird zudem:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- ein digitales Portrait-Foto
Rechtsgrundlage(n)
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_landesjugendamt/beschl%C3%BCsse_landesjugendamt/Beschluss_02_2016.html
- Empfehlungen des LandesjugendhilfeausschussesEmpfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Kinder- und Jugendarbeit und zur Ausstellung der Jugendleiter/innen-Card (Juleica)
Verfahrensablauf
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:
- Als JugendleiterIn registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
- Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein woraufhin Sie weitergeleitet werden.
- Es folgt eine Abfrage dazu in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
- Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der JugendleiterInnen-Card gegeben sind.
- Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.
Fristen
Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden. Verlängerung der Jugendleitercard: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 20.07.2023
Stichwörter
Jugendhelfer, Jugendleiterinnen-Card, Ehrenamt, JULEICA, Jugendleiter, Jugendleiterin