Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleitercard Ausstellung beantragen

    Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.

    Beschreibung

    Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit
    ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.

    Online-Dienst

    JULEICA - Antrag

    ID: L100010_100298116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für Fragen zu den Landesregelungen:

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
    Landesjugendamt Saarland
    Franz-Josef-Röder-Straße 23
    66119 Saarbrücken
    fon 0681-501 2341
    E-Mail: saarland@juleica-antrag.de

    oder: Landesjugendring

     Landesjugendring Saar
     Stengelstraße 8
     66117 Saarbrücken
     fon 0681 / 6 33 31
     fax 0681 / 6 33 44
     E-Mail: info@landesjugendring-saar.de
     

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Landesjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 23

    66119 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 501-2341

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie

    •  mindestens 16 Jahre alt sind,

    • eine Juleica-Ausbildung und eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den vorgenannten Empfehlungen absolviert und dem Träger nachgewiesen haben und

    • ehrenamtlich für einen Träger der Jugendarbeit Träger im Saarland tätig sein.

    Benötigt wird zudem:

    • eine gültige E-Mail-Adresse
    • ein digitales Portrait-Foto

    Rechtsgrundlage(n)

    https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_landesjugendamt/beschl%C3%BCsse_landesjugendamt/Beschluss_02_2016.html

    • Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses
      Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Kinder- und Jugendarbeit und zur Ausstellung der Jugendleiter/innen-Card (Juleica)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:

    • Als JugendleiterIn registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
    • Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein woraufhin Sie weitergeleitet werden.
    • Es folgt eine Abfrage dazu in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
    • Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
    • Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der JugendleiterInnen-Card gegeben sind.
    • Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.

    Fristen

    Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden. Verlängerung der Jugendleitercard: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 20.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Jugendhelfer, Ehrenamt, Jugendleiter, JULEICA, Jugendleiterinnen-Card, Jugendleiterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English