Bodenrichtwert Auskunft
Bodenrichtwerte helfen bei der Beantwortung der Frage, wie hoch der Wert von Grund und Boden einer Fläche überschlägig ist.
Beschreibung
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte enthalten keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen.
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zuständige Stelle
Für fachliche Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des betroffenen Kreises.
Zuständigkeit
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse: https://www.saarland.de/lvgl/DE/themen-aufgaben/themen/zgga/gutachterausschuesse/gutachterausschuesse_node.html
Kontaktdaten ZGGA:
Kaibelstraße 4-6
66740 Saarlouis
E-Mail: zgga@lvgl.saarland.de
Fax: (0681) 9712-200
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags-Donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitags von 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontakt
Stichwörter
LVGL
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
§ 14 Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Bodenrichtwerte sind kostenlos einsehbar im Geoportal des Saarlandes unter https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte/
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwerte können jederzeit im Internet eingesehen werden.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung am 04.07.2023
Stichwörter
Stichtag, Bodenrichtwert, Wertermittlung, Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenrichtwertzone