Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

    Liegenschaftsbuch Auszug

    Wenn Sie eine amtliche Karte benötigen, wenn Sie bauen wollen oder wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser kann aus einer Karte und Eigentümerangaben bestehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung.

    Es enthält Angaben zu Grenzen, Flurstücken, Gebäuden und zu deren Lage und Abgrenzung in der Örtlichkeit. Neben der geometrischen Form und dem räumlichen Bezugssystem der Liegenschaften sind im Liegenschaftskataster Nutzungsarten, Ertragsfähigkeit des Bodens, Flächeninhalt und Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Sanierungsgebiete) enthalten. Die Eigentümerangaben werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

    Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen.

    Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

    Sie könnren auch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Im Buchwerk werden die Eigentümerangaben nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

    Online-Dienst

    Onlineshop LVGL

    ID: L100010_100296100

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Onlineshop des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Hier können Sie sich Katasterkarten, Wanderkarten, Reliefkarten, CD-ROM's, Luftbildaufnahmen, Geländemodelle, uvm. in aller Ruhe ansehen und bestellen. Zu vielen Produkten stehen Ihnen Testdaten zur Verfügung. Speziell unsere digitalen Produkte ermöglichen es jedoch, individuelle und auf Ihren Bedarf hin orientierte Lösungen anzubieten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2023 (von: Hammé, Ralf)

    Technisch geändert am 29.04.2024 (von: Hammé, Ralf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

    Zuständigkeit

    Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken

    Anfahrtsbeschreibung: https://www.saarland.de/lvgl/DE/service/kontakt/kontakt_node.html

     Auskunftsstellen in Saarbrücken, Saarlouis, Lebach, Merzig, Neunkirchen, St. Ingbert, St. Wendel und Wadern

    Telefon: +49 (681) 9712-03

    Fax: +49 (681) 9712-200

    E-Mail: poststelle@lvgl.saarland.de

    www: https://www.saarland.de/lvgl/DE/home/home_node.html

    Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

    Ansprechpartner

    Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Von der Heydt 22

    66115 Saarbrücken

    Öffnungszeiten

    Montags-Donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitags von 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 9712-03

    Fax: +49 681 9712-200

    E-Mail: poststelle@lvgl.saarland.de

    Stichwörter

    LVGL

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Hammé, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Um das Liegenschaftskataster einsehen zu können,  bzw. Auskünfte zu erhalten, müssen Sie keine bsesonderen Voraussetzungen erfüllen.

    Möchten Sie eine Auskunft zu Eigentümerangaben erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse für die Auskunft darlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz - SVermKatG) Vom 16. Oktober 1997 in der jeweils gültigen Fassung.

    https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-VermKatGSLrahmen

    Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) in der  jeweils gültigen Fassung.

    https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LAKatastGebVerzVSL2018rahmen

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Gebührenbescheid.

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster können Sie über den Onlineshop des LVGL https://www.shop.lvgl.saarland.de/, per Email, schriftlich oder mündlich in einer Vertriebsstelle des LVGL beantragen.

    Beantragen Sie die Leistung über den Onlineshop, erhalten sie die Unterlagen als pdf-Datei zum Download. Die Rechnung zahlen sie nach Erhalt der Unterlagen. Sie erhalten bei Abschluss einer Bestellung einen Auszug (Ausschnitt) aus der Liegenschaftskarte im Format PDF, den Sie dann unmittelbar nach Abschluss der Bestellung auf Ihren Computer herunterladen können. Falls Sie weitere Angaben, z.B. Eigentümer oder Spannmaße und gegebenenfalls eine Beglaubigung ausgewählt haben, wird Ihnen die gesamte Bestellung per Post zugesandt.

    Voraussetzung insbesondere für die Bereitstellung von Eigentümer- und Spannmaßangaben ist ein berechtigtes Interesse an diesen Daten. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor und wird gegebenenfalls die Abgabe ablehnen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Auskunft. Voraussetzung für die Bereitstellung von Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor. 

    Kosten

    Die Gebühren für die Benutzung des Liegenschaftskatasters richten sich nach Nr. 2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm).

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung am 21.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023 (von: Hammé, Ralf)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Hammé, Ralf)

    Stichwörter

    Flurstück, Grundstückseigentümer, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)