Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
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Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Referat A3 - Rechts- und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Weitere Informationen
Beim Referat A3 liegt jediglich die Rechts und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Vollzug erfolgt über die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 28.02.2023
Stichwörter
BaföG, Bafögberatung