Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Beschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

    Die saarländischen Ausbildungsämter finden Sie hier.

    Online-Dienst

    BAföG - Antragsstellung

    ID: L100010_100298106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Schülerinnen und Schüler:

    Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

    Für Studierende:

    Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Für eine Ausbildung im Ausland:

    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind --  je nach Zielland unterschiedliche --  zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. Das richtige Auslandsamt können Sie auf der Homepage finden.

    Auf der Internetseite können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.

    Zuständigkeit

    Die BAföG-Hotline kann Ihnen unter der Telefonnummer  0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

    Die Ämter für Ausbildungsförderung im Saarland finden Sie über den Link.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Referat A3 - Rechts- und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 23

    66119 Saarbrücken

    Weitere Informationen

    Beim Referat A3 liegt jediglich die Rechts und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Vollzug erfolgt über die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Stichwörter

    Bafögberatung, BaföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English