Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Die saarländischen Ausbildungsämter finden Sie hier.
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BAföG - Antragsstellung
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zuständige Stelle
Für Schülerinnen und Schüler:
Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Für Studierende:
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Für eine Ausbildung im Ausland:
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind -- je nach Zielland unterschiedliche -- zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. Das richtige Auslandsamt können Sie auf der Homepage finden.
Auf der Internetseite können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.
Zuständigkeit
Die BAföG-Hotline kann Ihnen unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.
Die Ämter für Ausbildungsförderung im Saarland finden Sie über den Link.
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Referat A3 - Rechts- und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Weitere Informationen
Beim Referat A3 liegt jediglich die Rechts und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Vollzug erfolgt über die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 28.02.2023
Stichwörter
Bafögberatung, BaföG