Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

    Beschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

    Online-Dienst

    BAföG - Antragsstellung

    ID: L100010_100298106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

    Zuständigkeit

    Die BAföG-Hotline kann Ihnen unter der Telefonnummer  0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Referat A3 - Rechts- und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 23

    66119 Saarbrücken

    Weitere Informationen

    Beim Referat A3 liegt jediglich die Rechts und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Vollzug erfolgt über die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

    Fristen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Weitere Informationen

    Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Stichwörter

    Auslandsbafög, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte, BaföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English