Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

    Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

    Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

    Dazu gehören:

    • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
    • Änderung Ihres Einkommens
    • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
    • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
    • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
    • Geburt Ihres Kindes

    Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

    Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

    Online-Dienst

    BAföG - Antragsstellung

    ID: L100010_100298106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023 (von: Hoffmann, Annika)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Hoffmann, Annika)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - Referat A3 - Rechts- und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 34

    66111 Saarbrücken

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Weitere Informationen

    Beim Referat A3 liegt jediglich die Rechts und Prüfaufsicht der Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Vollzug erfolgt über die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2023 (von: Hoffmann, Annika)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Hoffmann, Annika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 28.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Hoffmann, Annika)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Kirsch, Julia)

    Stichwörter

    BaföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)