Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung

    Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung

    Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert).

    Beschreibung

    Corona-Hilfen der Bundesregierung

    Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.

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    Online-Dienst

    Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

    ID: L100010_100367100

    Beschreibung

    Corona-Hilfen der Bundesregierung Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    B/7 - Coronahilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 17

    66119 Saarbrücken

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hardenbergstraße, Saarbrücken
      Linie:
      • Bus: 105, 108, 121
    • Haltestelle: Haltestelle Franz-Josef-Röder-Str., Saarbrücken
      Linie:
      • Bus: 105, 126,128

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 501-00

    E-Mail: poststelle@wirtschaft.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Schadensausgleichsregelung des Artikel 107 Absatz 2 lit. b AEUV

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English