Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert).
Beschreibung
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.
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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen
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Ansprechpartner
B/7 - Coronahilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hardenbergstraße, Saarbrücken
Linie:- Bus: 105, 108, 121
- Haltestelle: Haltestelle Franz-Josef-Röder-Str., Saarbrücken
Linie:- Bus: 105, 126,128
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 681 501-00
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Schadensausgleichsregelung des Artikel 107 Absatz 2 lit. b AEUV
Gültigkeitsgebiet
Saarland