Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung

    Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung

    Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert).

    Beschreibung

    Corona-Hilfen der Bundesregierung

    Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.

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    Online-Dienst

    Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

    ID: L100010_100367100

    Beschreibung

    Corona-Hilfen der Bundesregierung Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein.

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    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Ansprechpartner

    B/7 - Coronahilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 17

    66119 Saarbrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an. 

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2024

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Schadensausgleichsregelung des Artikel 107 Absatz 2 lit. b AEUV

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024