Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Jede Person, die einen oder mehrere Hunde hält, ist bei Ende der Haltung verpflichtet, diesen in ihrer Wohnsitzgemeinde abzumelden. Nach der Abmeldung entfällt die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden zu erheben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

    ID: L100010_100415738

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dillingen - Leitung Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Merziger Straße 51

    66763 Dillingen/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mi. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6831 709-228

    Telefon Festnetz: +49 6831 709-305

    E-Mail: finanzverwaltung@dillingen-saar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dillingen/ Saar: Hund abmelden (Dillingen)

    Steuernummer oder Hundemarke.

    Voraussetzungen

    Die kommunale Satzung sieht eine Abmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund

    • verkauft wird,
    • dauerhaft abgegeben wird,
    • beim Umzug mitgenommen wurde,
    • entlaufen ist oder
    • gestorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Dillingen/ Saar: Hund abmelden (Dillingen)

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, schriftlich über ein Formular oder online über den Online-Dienst "Hundesteuer abmelden" beim Stadt- bzw. Gemeindesteueramt abmelden.

    Hinweis: Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Wenn Sie bei der Anmeldung des Hundes eine Hundesteuermarke erhalten haben, ist diese bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Fristen

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen, die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel Meldefristen von 14 Tagen vor.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dillingen/ Saar: Hund abmelden (Dillingen)

    Die Hundesteuer endet mit Ablauf des Monats, innerhalb dessen der Hund abgeschafft wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English